Beitragsordnung des Partnerschaftsvereins Radeburg e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.

Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
  3. Der Beitrag für das Jahr 2018 wird abweichend vom Vorherbeschriebenen mit einer Frist von 30 Tagen nach dem Beschluss der Beitragssatzung durch die Mitgliederversammlung fällig. Für 2017 wird kein Beitrag erhoben.

§ 3 Beiträge

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20,00 € pro Mitglied.
  2. Er ist auch dann in voller Höhe fällig, wenn das Mitglied im Laufe eines Jahres ein- oder austritt.
  3. Auf Antrag eines Mitgliedes kann dessen Beitrag durch den Vorstand ermäßigt oder erlassen werden, wenn dessen finanzielle Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Dies gilt besonders für Bezieher von Sozialleistungen, für Schüler und andere Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen.
    Ziel ist, jedem Interessierten die Mitarbeit im Verein ohne finanzielle Hürden zu ermöglichen.
  4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
    Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins bei der Sparkasse Meißen mit der
    IBAN DE73 8505 5000 0500 1426 02, BIC: SOLADES1MEI    

Die vorliegende Ordnung wurde von den Mitgliedern auf der Versammlung am 04. April 2018 beschlossen.

Beitragsordnung (PDF, 195 KB)

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